Deutsche Telekom Medien GmbH gegen ... (Branchenverzeichnis Ost- & Westsachsen)
Beschluss vom 17. Juni 2005
Landgericht Hamburg
Geschäfts-Nr: 312 0 462/05
Landgericht Hamburg
Zivilkammer 12
B E S C H L U S S
vom 17.06.2005
In Sachen
DeTeMedien, Deutsche Telekom Medien GmbH
- Antragstellerin -
gegen
- Antragsgegner -
beschließt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 12 durch
den Vorsitzenden Richter am Landgericht Sievers
den Richter am Landgericht Dr. Kagelmacher
den Richter am Landgericht Böttcher
I .
Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird dem Antragsgegner bei Vermeidung eines vom Gericht
für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft
bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00? Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)
v e rb o te n,
1. im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken die Bezeichnung “Das Branchen Verzeichnis für die Region Westsachsen" und/oder “Das Verzeichnis für die
Region Ostsachsen" zu benutzen und/oder benutzen zu lassen, insbesondere, wenn dies geschieht wie in Anlage AS 14 ersichtlich;
2. im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken ein als “Branchen Verzeichnis" bezeichnetes Sammelwerk bestellter Adressen anzubieten und/oder anbieten zu lassen
und/oder zu bewerben und/oder bewerben zu lassen und/oder herzustellen und/oder herstellen zu lassen und/oder in der Verkehr zu bringen und/oder in der Verkehr bringen
zu lassen, wenn in dem so bezeichneten Sammelwerk nicht nahezu alle Branchen und Betriebe Ost- bzw. Westsachsens enthalten sind, das heißt, wie in Anlage AS 13;
3. im geschäftlichen Verkehr die Farbe “Gelb" in einem Farbton wie auf dem nachfolgend eingeblendeten Screenshot als vertikaler Balken am oberen und unteren
Bildrand ersichtlich und zum Angebot und/oder der Bewerbung und/oder der Vermarktung eines Online-Adressenverzeichnisses zu benutzen:
(Screenshot: www.branchen-ostsachsen.de)
II .
Die Kosten des Verfahrens fallen .dem Antragsgegner nach einem Streitwert von
EUR 75.000,00 zur Last.
Sievers
Dr. Kagelmacher
Böttcher
Betroffene Website: www.branchen-ostsachsen.de